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An die Batterie denken
Wer wegen einer leeren Batterie im Herzschrittmacher auf den Operationstisch und deshalb eine gebuchte Reise absagen muss, kann keine Ansprüche aus der Reiserücktrittsversicherung geltend machen. Das hat das Amtsgericht München jüngst entschieden. Eine unerwartet eingetretene schwere Erkrankung liege dabei nicht vor, und nur eine solche sei versichert, befand das Gericht. Der Kläger hatte vor 14 Jahren seinen ersten Schrittmacher bekommen, der nach sieben Jahren ausgewechselt werden musste. Insofern hätte dem Kläger dem Urteil zufolge klar sein müssen, dass die Batterie nun langsam erneut erschöpft sein dürfte. Az.: 242 C 37052/05

Artikel vom 16.12.2006