Bielefeld (WB). Das Ordnungsamt weist auf den Schutz der drei stillen Feiertage im November hin: Demnach sind zu Allerheiligen, 1. November, von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag, 19. November, von 5 bis 13 Uhr und am Totensonntag, 26. November, von 5 bis 18 Uhr Veranstaltungen wie Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportereignisse, Zirkus, Tanz, Artistik und der Betrieb von Spielhallen verboten. Außerdem sind musikalischen Darbietungen untersagt.