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Geldstrafen: Betrüger
von Gutachter überführt

Unfall auf der Eckendorfer Straße fingiert


Bielefeld (uko). Zwei Versicherungsbetrüger sind gestern vom Amtsgericht Bielefeld zu jeweils 2400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden Rußlanddeutschen hatten im Oktober 2001 einen fingierten Autounfall fabriziert.
Zu dem getürkten Crash war es am 2. Oktober 2001 auf der Eckendorfer Straße gekommen. Ein von Eugenius R. (29) am gleichen Tag bei »Europcar« gemieteter Seat war dort auf den Mercedes Benz seines Bekannten Michael V. (30) geprallt. Angeblich war an der Fahrzeugfront des Mercedes ein weiterer Schaden deshalb entstanden, weil der Wagen zusätzlich auf einen Lancia geschoben worden war.
Daß es erst jetzt zu dem Strafverfahren gegen die beiden Männer kam, lag auch an einem Zivilverfahren, das gegen den HDI als Versicherer des Autovermieters angestrengt worden war. Der HDI hatte die Zahlung in Höhe von 19 000 Mark an den Mercedes-Eigentümer unter dem Hinweis auf einen vermuteten Betrug verweigert. Landgericht Bielefeld und Oberlandesgericht Hamm hatten denn auch die Klage gegen die Versicherung abgewiesen und postwendend die Akten zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen die »Unfallgegner« an die Staatsanwaltschaft Bielefeld weitergeleitet.
Im gestrigen Prozeß wies der Kfz-Sachverständige Helmut Reuter glasklar nach, daß die von den Angeklagten behauptete Unfallkonstellation erlogen sei. So seien an der Front des Mercedes Benz und am Heck des Lancia die Schäden derartig groß, daß sie nicht vom Anstoß des Seat stammen könnten. Die Energie des Anstoßes komme vom ersten Glied der Kette und werde immer schwächer. Das sei nun einmal im Fall einer physikalischen Schadenskaskade die Regel.
Amtsrichter Joachim Grunsky hielt die beiden alles abstreitenden Angeklagten danach für des Betruges überführt. Er verurteilte V. und R. jeweils zu 2400 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu jeweils 20 Euro).

Artikel vom 26.10.2006