Mannheim (dpa). Ausländische Getränkefirmen sind gestern mit einer Klage gegen das deutsche Pfand für Einwegflaschen gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erklärte die Klagen zweier österreichischer und einer französischen Firma für unzulässig. Die Hersteller hätten ihre Klagen nicht gegen das Land, sondern gegen den Bund richten müssen, da dieser die Verpackungsverordnung erlassen habe, entschieden die Richter. Die Pfand- und Rücknahmepflicht besteht seit 2003. AZ: 10 S 1538/05 und 1557/05