26.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Steuernachschlag für Leasing-Autos


Bielefeld (WB). Wer als Privatmann ein Leasingauto fährt, muss im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung mit Nachzahlungen rechnen. Der nachträgliche Steuerzuschlag trifft alle Leasingverträge, deren Laufzeit erst nach der Mehrwertsteuererhöhung endet und bei deren Abschluss eine Sonderzahlung geleistet wurde, um die monatlichen Raten zu senken.
Dann muss jener Teil der Vorrauszahlung, der sich auf die Zeit nach dem 1. Januar 2007 bezieht, nachversteuert werden.
Ein Autobesitzer, der im Januar 2005 einen dreijährigen Leasingvertrag mit einem Wert von 20 000 Euro abgeschlossen und eine Sonderzahlung von 4000 Euro geleistet hat, muss ein Drittel dieser Summe mit drei Prozent nachversteuern. Die Nachzahlung beträgt in diesem Fall 37,50 Euro.
Wann die Kunden mit der Nachzahlung zu rechnen haben, hängt von ihrer Leasingbank ab. Während die Kreditinstitute von BMW und DaimlerChrysler den Betrag gleich zu Beginn kommenden Jahres einfordern wollen, wird die Toyota-Bank ihren Kunden den Betrag erst bei Vertragsende in Rechnung stellen. Die Ford-Bank überlegt, die Nachzahlung für die Kunden zu übernehmen.
Der Steuer-Nachschlag kommt auch auf geleaste Firmenfahrzeuge zu. Unternehmen und Freiberufler können den Betrag aber im Zuge der Umsatzsteuerabrechnung zurückfordern.

Artikel vom 26.10.2006