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Bewährungsstrafe für früheren Rechtsanwalt

Missbrauch von Berufsbezeichnungen


Bielefeld (uko). Der frühere Bielefelder Rechtsanwalt Friedrich W. ist erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 57-jährige Jurist musste sich gestern wieder wegen des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verantworten, da er sich nach wie vor als Rechtsanwalt ausgegeben hatte. Amtsrichterin Sigrid Brecht verhängte zwei Bewährungsstrafen von sechs und sieben Monaten.
W. war bereits im September 2004 wegen Steuerhinterziehung strafjuristisch zur Verantwortung gezogen worden, hatte seinerzeit eine Geldstrafe kassiert. Im Juli des vergangenen Jahres folgte dann eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Untreue, weil er sich an Mandantengeldern vergriffen hatte. Diese Bestrafung führte postwendend zum Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Hamm. Ein Rechtsmittel dagegen durch W. blieb erfolglos. Seit Januar 2006 darf Friedrich W. den Titel »Rechtsanwalt« nicht mehr führen.
Trotzdem machte er sich, so das Urteil von Amtsrichterin Sigrid Brecht, in elf Fällen schuldig, indem er für ältere Mandate in Schreiben mit dem Briefkopf „Rechtsanwalt“ agierte und zudem als Rechtsanwalt unterzeichnete. Dabei handelte es sich in einem Fall sogar um ein Schriftstück, das an die Staatsanwaltschaft Bielefeld gerichtet war; in einem anderen Fall hatte W. für einen Mandanten Berufung gegen ein Urteil eingelegt. In einem weiteren Fall hatte er sich zudem aber des Betruges schuldig gemacht, da er die Zahlung einer Rechtsschutzversicherung nicht als Gerichtskosten abgeführt hatte.
Der Jurist gab gestern vor dem Amtsgericht die Verfehlungen zu. Indes gab er zu bedenken, ihm sei nach 25 Jahren rechtsanwaltlicher Tätigkeit »der Boden unter den Füßen weggezogen« worden. Er bat darum, seine »besondere Situation« zu berücksichtigen, da er sich auch in einer finanziell prekären Lage befunden habe.
Trotz der Vorverurteilungen und einer laufenden Bewährung hielt Brecht eine erneute Bewährung für gerechtfertigt, da es sich hier »nur noch um Fortsetzungen laufender Verfahren« gehandelt habe. Das Gericht hege nun die »Erwartung, dass endgültig Schluß ist«.

Artikel vom 25.10.2006