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Erbschaftssteuer:
Reform beschließen


Berlin (dpa). Die Bundesregierung bringt heute die lange angestrebten Entlastungen für Firmen bei der Erbschaftsteuer auf den Weg. Trotz eines noch ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts will das Kabinett bereits jetzt den Gesetzentwurf beschließen. Mögliche Vorgaben aus einem Karlsruher Urteil sollen dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingearbeitet werden. Nach dem Entwurf soll Firmenerben die Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg schrittweise erlassen werden, wenn sie den Betrieb weiterführen und damit Arbeitsplätze erhalten.

Artikel vom 25.10.2006