Düsseldorf (WB). Lottospieler dürfen auf billigere Lottoscheine hoffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab in einer Eilentscheidung dem Bundeskartellamt Recht, das mit Verfügungen mehr Wettbewerb bei der Vermittlung von Lotterien wie »6 aus 49« erzwingen wollte. Die Landeslottogesellschaften dürfen die gewerblichen Spielvermittler nicht mehr behindern. Diese (unter anderem Faber, Tipp 24) können nun eigenen Annahmestellen zum Beispiel an Tankstellen einrichten. Auch untersagte die Behörde die Gebietsaufteilung der Lottogesellschaften