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Freiheit für die
Hochschulen


Düsseldorf (dpa). Nordrhein-Westfalen entlässt seine Hochschulen in eine weitgehende Selbstständigkeit. Der Landtag hat gestern mit den Stimmen von CDU und FDP das Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet, das zum 1. Januar 2007 die Verantwortung für Finanzen und Personal vollständig auf die Universitäten und Fachhochschulen überträgt. Das Land bleibt weiterhin Hauptgeldgeber, ist gegenüber den Hochschulen aber nicht mehr weisungsberechtigt.
Professoren und alle andere Mitarbeiter sind künftig nicht mehr beim Land beschäftigt, sondern direkt bei den Hochschulen. Die Fachaufsicht geht vom Land auf neue Hochschulräte über. Das Land achtet künftig nur noch darauf, ob die Hochschulen sich an die geltenden Gesetze halten.

Artikel vom 26.10.2006