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Mit der Brechstange eingefädelt

Herforder Straße: Geldstrafe für BMW-Fahrer - Führerscheinsperre

Bielefeld (uko). »Mit derBrechstange« hat ein Autofahrer auf der Herforder Straße das Einfädeln erzwungen, meinte Amtsrichter Wolfgang Heimann. Jetzt verurteilte Heimann den Mann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe und sperrte die Fahrerlaubnis für drei Monate.

Zur Rush Hour ist die Herforder Straße stadtauswärts hinter der Kreuzung Rabenhof ein neuralgischer Verkehrspunkt. Grund: In Höhe des Schwarzen Weges verjüngt sich die Bundesstraße 61 von zwei auf nur noch eine Spur. Die Autos stauen sich nachmittags schon Hunderte Meter vorher, weil der Feierabendverkehr für das Nadelöhr zu mächtig ist.
In einer solchen Situation war der Industriekaufmann Manfred S. (57) mit seinem Mercedes Benz am 3. März gegen 18.40 Uhr auf der rechten Spur der Herforder unterwegs. »Der Verkehr staute sich«, erinnerte sich der Bielefelder gestern vor dem Amtsgericht. Er habe just mit seinem Wagen die einspurige Strecke erreicht, als er noch von hinten von einem Herforder BMW überholt und dann nach dem Einscheren ausgebremst worden sei. Der Wagen sei sogar in den Gegenverkehr geraten, der notgedrungen habe ausweichen müssen.
BMW-Fahrer Marco S. (29) hatte die Szene anders in Erinnerung: Er habe eine Lücke gesehen und rechtzeitig einfädeln wollen. In jenem Augenblick jedoch habe der Mercedes beschleunigt, und er sei gezwungen gewesen, knapp vor dem Wagen des Industriekaufmanns einzuscheren, führte Marco S. weiter aus.
In diesem Fall hätte Aussage gegen Aussage gestanden, und das Amtsgericht hätte den wegen Nötigung und gefährlichen Überholens angeklagten BMW-Fahrer freisprechen müssen. Pech für den Angeklagten war jedoch, daß die Szene von dem Polizeibeamten Christian K. (34) aus Preußisch Oldendorf im Rückspiegel beobachtet worden war. Der Ordnungshüter bestätigte exakt die Version des Industriekaufmanns. Danach verurteilte Wolfgang Heimann Marco S. gemäß dem Antrag des Staatsanwalts zu 900 Euro Geldstrafe. Heimann sprach zudem eine Sperrfrist zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von drei Monaten aus. »Sie sind rücksichtlos gefahren und wollten trotz der Verengung vorbeifahren«, meinte der Amtsrichter zur Begründung. Diesen Vorgang habe S. nicht erzwingen dürfen. Heimann: »So fädelt man nicht ein. Das muß man sorgsam machen, muß die Geschwindigkeit anpassen.«

Artikel vom 24.10.2006