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Patientin zu spät operiert

Frau verlor linkes Bein - 270 000 Euro Entschädigung

Von Hubertus Hartmann
Bielefeld (WB). Weil Ärzte die falsche Entscheidung trafen, hat die heute 51-jährige Elvira E. ein Bein und ihre Arbeitsstelle verloren. Als Entschädigung bekommt sie 270 000 Euro. Diesen außergerichtlichen Vergleich erzielte der Bad Lippspringer Patientenanwalt Olaf Schmitz.

Die Frau aus Bielefeld litt seit Jahren an einem so genannten Compartment-Syndrom, einer Gefäßverengung. Mit einem Gefäßverschluss wurde sie vor gut zwei Jahren ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte stellten nach eingehenden Untersuchungen zwar sofort die richtige Diagnose, entschlossen sich aber erst nach sieben Tagen zur Operation. Da hatte die Patientin bereits irreversible Gefäßschäden davongetragen.
»Der Eingriff hätte sofort erfolgen müssen, da meine Mandantin über massive Beschwerden geklagt hat«, macht Rechtsanwalt Schmitz deutlich. Elvira E. wurde zwar noch in eine Spezialklinik verlegt - doch zu spät. Ihr linkes Bein war nicht mehr zu retten und musste amputiert werden.
Die Bielefelderin lebt heute mit einer Prothese. Ihren Beruf als Technikerin kann sie nicht mehr ausüben, auch bei der Haus- und Gartenarbeit ist sie auf Hilfe angewiesen. An Joggen und Fahrradfahren, was sie früher gern und regelmäßig getan hat, ist nicht mehr zu denken.
In mehreren Gutachten, die Schmitz mit Unterstützung der Krankenkasse in Auftrag gab, kamen die Sachverständigen zu dem eindeutigen Ergebnis: Es handelt sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler. Bei rechtzeitiger Operation wäre das Bein mit hoher Wahrscheinlich zu retten gewesen.
Nach monatelangen Verhandlungen erklärte sich die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie einer Entschädigung für Verdienstausfall und verminderte Lebensqualität bereit.

Artikel vom 30.10.2006