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Stichwort: Schulempfehlung

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Immer eingeschlossen ist darin die Gesamtschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies genannt. Sind die Eltern mit der Empfehlung nicht einverstanden, nimmt das Kind an einem dreitägigen Prognoseunterricht teil. Nur wenn der Leiter des Prognosenunterrichts sowie die Lehrkräfte von Grundschule und weiterführender Schule einstimmig davon überzeugt sind, dass die Eignung für die gewählte Schulform ausgeschlossen ist, bleibt die Empfehlung der Grundschule bindend. Gegen diese Empfehlung kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

Artikel vom 24.10.2006