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Freispruch für
»Momo« Camara

Ex-Armine vor Amtsgericht Rheine

Bielefeld (WB-wjö). Glück für Arminias ehemaligen Amateurspieler Mohammed Camara. Der 25-jährige Stürmer aus Gambia musste sich gestern vor dem Rheiner Amtsgericht für den unglücklichen Zusammenprall mit dem Emsdettener Spieler Frank Bläker verantworten und wurde nach mehrstündiger Verhandlung von Richter Langhans freigesprochen.

Am 7. August 2005 waren Bläker und Camara im Oberligaspiel Emsdetten 05 gegen Arminia II bei einem Zweikampf mit den Köpfen zusammengestoßen, wobei sich der Emsdettener Spieler eine schwere Schädelfraktur zuzog. Er wird nie wieder Fußball spielen können.
Das Sportgericht des westfälischen Fußballverbandes verhängte seinerzeit in einer sehr umstrittenen Spruchkammersitzung für Camara eine halbjährige Spielsperre, weil es »Momo« Camara Vorsatz und Tätlichkeit unterstellte. Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hob später in einer Berufungsverhandlung das FLVW-Urteil mit sofortiger Wirkung auf.
Jetzt klagte Bläker vor dem Zivilgericht. Dabei ging es nach einer ersten Anhörung vor dem Landgericht Münster um 8 500 Euro Schmerzensgeld und 1 300 Euro materielle Kosten.
Das Bielefelder Aufgebot war gestern groß vor dem Amtsgericht in Rheine. Neben Arminias Sport-Geschäftsführer Reinhard Saftig wurden Jugendleiter Peter Krobbach, Armin Perrey, Karl-Heinz Koberstein, Nils-Christian Schmidt, Dirk Hoffmann, Vater des DSC-Spielers Janis Hoffmann, und Mannschaftsbetreuer Carsten Fischer in den Zeugenstand gerufen. Allgemeiner Tenor: »Ein unglücklicher Zusammenprall. Momo hat nicht mit Vorsatz gehandelt.« Dem widersprachen die Zeugen des Emsdettener Spielers Frank Bläker. Dazu Reinhard Saftig: »Ich hatte den Eindruck, dass hier nicht das Foul an sich, sondern die Schwere dieses Unfalls bewertet wurde.«
Insgesamt wurden 14 Zeugen gehört. Neun bestätigten, dass es sich bei dem Unglücksfall um einen reinen Kampf um den Ball gehandelt habe. Schiedsrichter Matthias Ucka (Herne) konnte sich diesmal nicht mehr genau erinnern. Dennoch beantragte die Staatsanwältin für Camara ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und die Ableistung von 150 Stunden für soziale Zwecke. Diesem Antrag folgte das Gericht allerdings nicht und sprach »Momo« mangels Beweise frei.

Artikel vom 24.10.2006