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Bürgen genauer im Blick

Das Ausländerrecht soll offenbar verschärft werden

Berlin (dpa). Als Konsequenz aus den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen im August plant Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach einem Bericht der Zeitung »Die Welt« eine Verschärfung des Ausländerrechts.
Betroffen seien Studenten, Visa- Antragsteller und deren Bürgen. Der »Welt« zitiert aus Änderungsvorschlägen des Schäuble-Ministeriums für das »Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union«.
Nach den bereits indirekt bestätigten Plänen des Ministeriums soll beispielsweise die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Bislang war eine Zwei-Jahres-Regelerlaubnis vorgesehen. Außerdem sollen bei allen Antragstellern für ein Visum »identitäts-sichernde Maßnahmen« möglich werden. Bislang dürfen nur von Antragstellern aus ganz bestimmten Staaten etwa Fingerabdrücke genommen werden.
Zudem sollen bestimmte Daten von Visa-Antragstellern künftig bis zu 20 Jahre gespeichert werden. Das wäre doppelt so lang wie bisher. Unter Berufung auf die Pläne des Innenministeriums heißt es, dies beziehe sich »aus Gründen der inneren Sicherheit« auf Visa-Anträge von »Angehörigen bestimmter Staaten, die vom Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgelegt werden können«. Archiviert werden sollen neben den Personalien auch Fotos, Daten und Ort der Antragstellung sowie Passart, Passnummer und ausstellender Staat. Dies sei notwendig, »um erweiterte Recherchemöglichkeiten zu gewährleisten«, hieß es aus dem Ministerium.
Bei Visaverfahren wolle Schäuble den Kreis der zu überprüfenden Personen erweitern um Bürgen, »die durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder in anderer Weise die Sicherheit des Lebensunterhalts garantieren«. Bislang ist dies auf finanzielle Bürgen beschränkt. Zudem soll es Sicherheitsanfragen geben können, wenn Familienangehörige von EU-Bürgern aus Drittstaaten stammen. Derzeit wäre dies etwa bei Ehepartnern von EU-Bürgern selbst dann nicht statthaft, wenn diese Ehepartner aus Problemstaaten kommen.
Das neue Gesetz ist überfällig. Am 10. Oktober endete die Frist zur Umsetzung von acht EU-Richtlinien zum Ausländerrecht. In Brüssel wird eine Untätigkeitsklage gegen Deutschland vorbereitet. Damit drohen der Bundesrepublik teure Verzugsstrafen. Seite 2: Kommentar

Artikel vom 23.10.2006