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Kein Hausbau ohne Brandschutz

Gesamtkonzept entscheidet über die Sicherheit - Fluchtwege sind Vorschrift

Häuser müssen nach gesetzlichen Vorgaben errichtet werden, die verhindern sollen, dass ein Brand entsteht. Und für den Fall, dass es brennt, sollen weitere Vorschriften sicherstellen, dass sich das Feuer möglichst langsam ausbreitet. Die Auswahl der Baustoffe kann bei einem Gebäudebrand darüber entscheiden, ob und wie schnell sich die Flammen ausbreiten und welche giftigen Gase freigesetzt werden.
Die wichtigste gesetzliche Festlegung ist, dass die Materialien von tragenden Gebäudeteilen - Außenwände, tragende Innenwände, Treppenhäuser, das Dach - bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Sie müssen so lange standhalten, bis sich die Bewohner in Sicherheit gebracht haben, in der Regel 30 Minuten. Nicht brennbar sind Bauteile aus Stein, Beton, Ziegel, Gips, Metall oder Glas. Allerdings widerstehen Glas und Metall großer Hitze nicht: Glas platzt und Metall - selbst Stahl - schmilzt und verformt sich. Bis zu einem gewissen Grad kann Glas feuerfest gemacht werden, während Stahl mit speziellen Anstrichen behandelt wird, die unter Hitzeeinwirkung aufschäumen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Gefahr der Entstehung eines Brandes weniger am Gebäude selbst als im Verhalten der Bewohner liegt. Die Auslöser reichen von brennenden Kerzen bis hin zu Schwelbränden unter der Bodenoberfläche im Bereich eines Kaminofens oder hinter der Wand bei veralteten Elektroinstallationen. Da Geräte in modernen Haushalten oft mehr Strom benötigen, als die alten Kabel mit ihren teilweise zu geringen Querschnitten transportieren können, wird als einfache Selbsthilfe-Methode gerne die Sicherungsleistung heraufgesetzt. In der Folge fließt zu viel Strom durch diese Kabel, sie können überhitzen und einen Schwelbrand auslösen. Vorbeugen kann man, wenn bei einer Hausrenovierung die elektrische Installation samt Blitzschutzanlage begutachtet und gegebenenfalls komplett erneuert wird.
Für jedes Stockwerk sind pro Raum zwei Fluchtwege vorgeschrieben. In der Regel sind dies der Wohnungsflur sowie das Treppenhaus und als Alternative ein Fenster, das eine bestimmte Größe haben und von der Feuerwehr von außen erreichbar sein muss. Je höher ein Gebäude und je länger somit der Fluchtweg ist, desto höher sind die Anforderungen, die der Brandschutz stellt. Maßgeblich sind zum Beispiel die Brüstungshöhen der Fenster in den obersten Geschossen. Liegen sie nicht mehr als acht Meter über dem Gelände, so kann die Feuerwehr sie mit der Steckleiter erreichen. Bei höher liegenden Fenstern müssen die tragenden Teile sowie die Treppenhäuser dem Feuer länger standhalten. Wichtig bei Dachfenstern: Ihre Brüstung darf nicht weiter als einen Meter von der Traufe entfernt liegen, was allerdings nur bei sehr flach geneigten Dächern der Fall sein wird oder wenn das Dach so steil ist, dass zwei Geschosse darunter Platz haben. Hier gelten die Fenster in der obersten Wohnung lediglich als Notausstieg.

Artikel vom 04.11.2006