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Beratung
gefördert


Für die »Energiesparberatungen vor Ort« werden seit Ende September wieder Zuschüsse gezahlt. Damit wird eine unabhängige und neutrale Beratung gefördert, wie sich der Energieverbrauch im Gebäudebestand gezielt verringern lässt. Denn Eigentümer und Mieter stehen vor der Frage, ob sie zunächst in eine aufwendige Wärmedämmung investieren sollen oder die Erneuerung der Heizungsanlage vordringlich ist.
Die Gutachten für Wohngebäude, die vor 1984 gebaut wurden (neue Bundesländer 1989) werden von einem anbieterunabhängigen Ingenieur erstellt und berechnen neben den erforderlichen finanziellen Aufwand die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition. Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung werden jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175 Euro und für Gebäude mit mindestens drei Wohnungen 250 Euro als Festbetrag gezahlt. Weil die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft waren, wurde das Programm im Juli zunächst eingestellt.
Jetzt wird das Programm fortgeführt, allerdings mit einem geringeren Zuschuss pro Beratung. Wegen der gestiegenen Zahl der Anträge kam das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Bearbeitung der Anträge nicht nach. Durch ein gestrafftes Antragsverfahren soll sich das jetzt ändern. Die Anträge können künftig nur noch online gestellt werden. Weitere Informationen gibt es im Internet.
www.bafa.de

Artikel vom 18.11.2006