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Rückflug nicht
einfach stornieren


Frankfurt/Main (dpa). Eine Fluggesellschaft darf einen Rückflug nicht einfach stornieren, wenn der Kunde den Hinflug nicht antritt. Eine solche Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei nichtig, da es sich aus Sicht des Fluggastes um eine überraschende Klausel handele, urteilte das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 31 C 2972/05). Nach allgemeinem Vertragsrecht stehe es jedem Vertragspartner frei, ob und inwieweit er erworbene Leistungen in Anspruch nehme.

Artikel vom 23.10.2006