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Mannesmann-Prozess
beginnt von neuem

Deutsche-Bank-Chef Ackermann vor Gericht

Düsseldorf (dpa). Das Verfahren gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Angeklagte um die Millionen-Prämien bei der Mannesmann-Übernahme geht diese Woche in die dritte Runde.
Josef Ackermann.
Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf muss am Donnerstag entscheiden, ob die Beschuldigten - darunter der damalige Mannesmann-Chef Klaus Esser und der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel - sich der Untreue oder der Beihilfe dazu schuldig gemacht haben. Beim Kauf des Düsseldorfer Traditionskonzerns durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone waren im Jahr 2000 knapp 60 Millionen Euro an amtierende und ehemalige Top-Manager geflossen.
Alle Angeklagten waren in einem ersten Verfahren im Sommer 2004 freigesprochen worden, im Dezember hob der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil aber auf und setzte eine Neuverhandlung an. Bei einer Verurteilung könnten die Beschuldigten erneut nach Karlsruhe ziehen. Mit der Situation vertrauten Kreisen zufolge wäre Ackermann jedoch bei einer Verurteilung in erster Instanz kaum noch haltbar.
Ganz egal aber, zu welchem Urteil das Gericht jetzt kommt: Das Mannesmann-Verfahren hat die Kultur in deutschen Unternehmen gravierend beeinflusst. Dies gilt nicht nur für die Frage der Höhe von Managergehältern, sondern auch für die Arbeit von Aufsichtsräten und das Verhalten von Vorständen bei Übernahmen.
»Mannesmann steht inzwischen als Synonym für einen deutlichen Bewusstseinswandel«, sagt der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt und Rechtsprofessor Mark Binz, der das Verfahren durch eine Anzeige erst ins Rollen gebracht hat. »Mannesmann wirkt nach - ich glaube, das bleibt im Hinterkopf.«

Artikel vom 23.10.2006