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Partyaffäre: Kronzeuge hofft auf milde Strafe

»Von Bünemann abhängig gewesen« - Verbandsvorsteher nimmt Abschied von Mitarbeitern

Von Christian Althoff
Detmold (WB). In der lippischen Partyaffäre hat der Anwalt des »Kronzeugen« angeregt, das Verfahren gegen seinen Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

»Kronzeuge« Wilhelm Redecker aus Blomberg hatte die Partyaffäre aufgedeckt und gegenüber der Staatsanwaltschaft zugegeben, im Auftrag des lippischen Landesverbandsvorstehers Joachim Bünemann (54) die Buchhaltung der verbandseigenen Hotel- und Gaststätten-Betriebsgesellschaft manipuliert zu haben. So waren die Kosten für zwei Privatpartys der Familie Bünemann verschleiert und aus öffentlichen Mitteln bezahlt worden. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft Paderborn außer gegen Bünemann auch gegen Redeker. »Mein Mandant hat allerdings keine große Wahl gehabt, da sein Arbeitsplatz von Herrn Bünemanns Wohlwollen abhängig war«, sagte Redeckers Anwalt Johann Wegener aus Bielefeld. Deshalb habe er mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens gesprochen. Die scheint nicht unwahrscheinlich, denn auch die Ermittler hatten in der vergangenen Woche erklärt, Redeckers berufliche Zukunft sei seinerzeit an Bünemann geknüpft gewesen.
Joachim Bünemann (SPD), der am Donnerstag sein Amt bis zum Abschluss der Ermittlungen niedergelegt hatte, verabschiedete sich am Freitag während einer Personalversammlung von seinen Mitarbeitern im Lemgoer Schloss Brake. Anschließend stellte sich Bünemanns bisheriger Stellvertreter Hans-Joachim Niehage (CDU) als vorläufig neuer Verbandsvorsteher vor. Der Grundschulrektor aus Leopoldshöhe, für den die Bezirksregierung Detmold nun einen Ersatz sucht, geht davon aus, den Verband mit seinen 198 Mitarbeitern »für mindestens vier, fünf Monate« zu leiten. So lange werde es erwartungsgemäß dauern, bis die strafrechtlichen und anschließend die disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen Joachim Bünemann abgeschlossen seien, sagte Niehage. Bis dahin bekommt Bünemann weiterhin seine vollen Bezüge von mehr als 6000 Euro.

Artikel vom 21.10.2006