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Transparentes Versicherungsrecht

Verbraucherzentralen warnen Versicherte vor trügerischer Sicherheit

Brigitte Zypries weitet Versichertenrechte aus

Von Björn Kaps
Bielefeld (WB). Unter den vielen Neuregelungen des Versicherungsvertragsrechts, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, befindet sich auch die Dokumentationspflicht für Beratungsgespräche. Durch ein Gesprächsprotokoll soll sichergestellt werden, dass die Kunden nach ihren individuellen Wünschen beraten werden. Die für Versicherte bisher schwierige Beweisführung im Streitfall wird dadurch vereinfacht. Will ein Autofahrer beispielsweise eine Vollkaskoversicherung für einen Urlaub außerhalb Europas abschließen und ihm wird ein Vertrag vermittelt, der nur für Europa gilt, ist der Vermittler aufgrund von Fehlberatung schadensersatzpflichtig.
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, sei die Dokumentationspflicht grundsätzlich zu begrüßen, doch könne das Problem der Fehlversicherungen dadurch nicht gelöst werden. Da die meisten Beratungsgespräche mit dem Wunsch des Verbrauchers, eine bestimmte Versicherung abzuschließen, beginnen, werde lediglich der formale Kundenwunsch, zum Beispiel nach Abschluss einer Hausratsversicherung, dokumentiert. Jedoch werde nicht geprüft, ob diese Versicherung auch den tatsächlichen Bedürfnissen des Kunden entspricht. »Die rein anlassbezogene Beratung ohne Haushaltsanalyse enthält erhebliche Gefahren«, warnt der Referent für Versicherungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Wolfgang Scholl. Er rät den Verbrauchern, vor jedem Abschluss eine detaillierte Bedarfsanalyse vornehmen zu lassen.

Artikel vom 20.10.2006