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Bielefeld braucht 57
neue Brandbekämpfer

Wochenarbeitszeit sinkt - Feuerwache 4 wird gebaut


Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). In den nächsten vier Jahren müssen bei der Bielefelder Berufsfeuerwehr 57 weitere Helfer und Retter eingestellt werden. Das hat der städtische Feuerwehrdezernent Dr. Peter Albrecht Pohle auf Anfrage bestätigt. Die Zahl der aktiven Einsatzkräfte in den zurzeit drei Feuerwachen im Stadtgebiet werde von derzeit 190 auf dann knapp 250 Brandbekämpfer steigen, sagte Pohle.
Für die notwendigen Neueinstellungen, die den Angaben des Dezernenten zufolge jährliche Personalkosten von etwa 3,5 Millionen Euro verursachen würden, gebe es zwei Gründe. Zum einen greife zum 1. Januar 2007 die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union, wonach die wöchentliche Arbeitszeit für Feuerwehrleute im Schichtdienst von 54 auf 48 Stunden zu sinken hat.
Der andere Grund ist der im Bielefelder Brandschutzbedarfsplan festgeschriebene Neubau der Feuerwache 4, von der aus im 24-Stunden-Betrieb der Nordosten der Stadt versorgt werden soll. Laut Pohle sei die Standortfrage für die Wache, wo 29 Helfer und Retter ihren Dienst versehen sollen, noch nicht geklärt. Fest stehe nur, dass der Neubau im Jahr 2009 bezugsfertig sein soll.
Die künftige Arbeitszeitverordnung der EU, mit der die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden festgeschrieben wird, erfordert für Bielefeld 28 neue Feuerwehrleute. Ein Bedarf, der dem Dezernenten und der Wehrführung viel Kopfzerbrechen bereite, wie Pohle versicherte. Denn Nachwuchs für die Berufsfeuerwehr, wie er nicht nur in Bielefeld, sondern in allen größeren Städten notwendig wird, »wächst nicht auf Bäumen«. Erst nach drei Jahren Ausbildungszeit stünde die Frau oder der Mann im blauen Rock für das Einsatzgeschehen bereit.
Deshalb wird es zur Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung eine vierjährige Übergangsregelung geben, laut der die Arbeitszeit von 48 Wochenstunden überschritten werden darf. Ungeklärt sei noch die Vergütung für diese Mehrarbeit. Dieses Thema wolle man vom kommenden Monat an mit dem zuständigen NRW-Innenministerium regeln.

Artikel vom 20.10.2006