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Kind bekommt Schmerzensgeld

Freizeitpark »Fort Fun« soll nach schwerem Unfall 45 000 Euro zahlen

Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Sechs Jahre, nachdem einem Bielefelder Schüler im Freizeitpark »Fort Fun« der linke Unterarm abgerissen worden war, hat das Landgericht Arnsberg dem inzwischen 13 Jahre alten Jungen gestern 45 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Familie G. hatte im Juni 2000 einen Ausflug zum »Fort Fun« nach Bestwig im Sauerland gemacht. Dort setzten sich Vater Murat G. (34) und sein Sohn Muhammet (7) auf einen Bob, um die 800 Meter lange Sommerrodelbahn hinunterzurutschen. »Nach 200 Meter flogen wir aus einer Steilkurve«, erinnert sich der Vater. Als er nach seinem Sohn sah, entdeckte er, dass dessen linker Unterarm oberhalb des Ellenbogens abgerissen war. Der Vater: »Die schalenförmige Rutschbahn war aus Asbestbeton. In der Kurve war ein dreieckiges Stück eingerissen und hochgeschlagen. Es hatte meinen Sohn wie ein querstehendes Messer getroffen und unseren Bob aus der Bahn geschleudert.«
Obwohl Chirurgen den Arm annähten und Nerven transplantieren, wird der Junge nach Feststellungen des Landgerichtes Arm und Finger nie mehr vollständig feinmotorisch bewegen können. Das Gericht war bereits im vergangenen Jahr zu dem Schluss gekommen, dass die Rodelbahn nicht verkehrssicher gewesen sei. Die Betreiber hätten die Bahn nicht ausreichend kontrolliert. Der Anwalt des Freizeitparkes hatte dagegen argumentiert, Vater und Sohn seien zu schnell gerutscht und hätten den Schaden an der Bahn erst verursacht. Diese These sei angesichts mehrerer Gutachten aber nicht haltbar, entschied das Gericht im vergangenen Jahr. Die Frage zur Höhe des Schmerzensgeld hatten die Richter offengelassen. Sie wurde erst gestern geklärt, nachdem das Urteil von vergangenem Jahr rechtskräftig geworden war.
Während die Familie 80 000 Euro gefordert hatte, hielten die Richter 45 000 Euro für angemessen. »Das Verschulden des Freizeitparks war nicht sehr hoch einzustufen«, erklärte eine Gerichtssprecherin. Der Riss sei nicht zu erkennen gewesen, das Asbeststück habe sich erst beim Befahren der Bahn gelöst. Die Richter betonten zudem, dass Vater und Sohn keinerlei Schuld an dem Unfall treffe. Familie G. überlegt jetzt, ob sie das Urteil akzeptiert.
Die Rodelbahn ist inzwischen abgebaut worden. Az.: 4 O 9/02

Artikel vom 20.10.2006