21.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Rybarczyk will
weiter arbeiten

Ex-Manager verklagt SC Paderborn

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Mehr als zwei Jahrzehnte hat Günther Rybarczyk als Spieler, Trainer und Manager dem Fußball in Paderborn seinen Stempel aufgedrückt. Jetzt streitet er sich mit »seinem« Verein SC Paderborn 07 vor Gericht.

Mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Paderborn fordert der 54-Jährige seine Weiterbeschäftigung. Eine Güteverhandlung ist am Freitag allerdings gescheitert.
Am 11. August hatten der Sportliche Leiter und Trainer Jos Luhukay beim Fußball-Zweitligisten überraschend ihren Rücktritt erklärt. Der Verein sprach Rybarczyk anschließend die fristlose Kündigung aus. Während sich im »Fall Luhukay« der Deutsche Fußball-Bund (DFB) noch um eine Einigung bemüht, ist das Tischtuch zwischen dem SCP und Rybarczyk offenbar zerschnitten. Eine Vergleichsmöglichkeit gebe es nicht, erklärten übereinstimmend SCP-Anwalt Horst Kletke, Frankfurt, und Rybarczyks Rechtsvertreter Gerald Studzinsky, Brakel.
»Herr Rybarczyk hat von sich aus die Brocken hingeschmissen, das kann man zwei Tage vor Saisonbeginn einfach nicht machen«, empörte sich Kletke. Aus eigener Initiative habe der Sportliche Leiter öffentlich seinen Rücktritt erklärt. Wenn er jetzt wolle, dass alles weitergehe, als sei nichts geschehen, »ist das schon seltsam«, so der Fachmann für Sportrecht. »Eine finanzielle Abfindung wird es definitiv nicht geben.«
SCP-Präsident Wilfried Finke hatte Rybarczyk die Schuld für die Rücktritts-Entscheidung der Trainers gegeben und ihm vorgeworfen, »grob fahrlässig und unverschämt« gehandelt zu haben. »Der Herr aus Bayern hat mich nachweislich ins offene Messer laufen lassen« und zudem »das uneingeschränkte Vertrauen des Präsidiums missbraucht«, lauteten damals Finkes schwere Vorwürfe.
»Das entspricht nicht den Tatsachen«, machte Rybarczyks Anwalt Studzinsky im Prozess deutlich. Sein Mandant sieht sich zu Unrecht zum Sündenbock beim Zweitligisten abgestempelt und verlangt eine Ehrenerklärung sowie die Unterlassung derartiger Behauptungen. »Ich will, dass da einige Dinge zurecht gerückt werden«, sagte Günther Rybarczyk. Zunächst muss der Kläger Rybarczyk allerdings noch beweisen, dass er tatsächlich Angestellter des Vereins war.
Hauptgeschäftsführer Martin Hornberger bestreitet nämlich die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts. »Wir haben nur einen Vertrag mit seiner Firma GR Beratungs- und Sportmanagement GmbH«.

Artikel vom 21.10.2006