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. . . ein skurriles Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts: Kommt jemand auf dem Weg zur Arbeit zu Tode, so handele es sich auch dann um einen Arbeitsunfall, wenn der Betroffene ermordet wird. In dem umstrittenen Fall hatte sich ein Mann am Morgen von seiner Frau verabschiedet und wurde auf dem Weg zum Parkplatz erschossen. Die Unfallversicherung der Firma lehnte jegliche Leistungen ab. Die Tat habe mit der Arbeit nichts zu tun. Das sahen die Richter anders und sprachen der Witwe Hinterbliebenenleistungen zu. Der Mord wurde nie aufgeklärt.

Artikel vom 20.10.2006