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Weiter Wettwerbung in der SchücoArena

DSC Arminia Bielefeld gewinnt Rechtsstreit um »bwin« gegen die Stadt


Bielefeld (hz). Der DSC Arminia Bielefeld darf in der SchücoArena vorerst weiter für den privaten Sportwettenanbieter »bwin« werben. Diese vorläufige Entscheidung im Eilverfahren hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden im Rechtsstreit zwischen dem Fußball-Bundesligisten und der Stadt Bielefeld getroffen.
Wie ausführlich berichtet, hatte die Stadt auf Anweisung des Detmolder Regierungspräsidenten dem DSC vor dem Spiel am 16. September gegen Bayern München untersagt, in der Arena für »bwin« zu werben. Die Arminen waren daraufhin wegen drohender Einnahmeverluste bei Heimspielen im sechsstelligen Bereich vor das Verwaltungsgericht Minden gezogen. Der Streitwert im Verfahren wurde auf 358 750 Euro festgesetzt.
Die Verwaltungsrichter kritisierten in ihrem aktuellen Beschluss, dass ein staatliches Sportwetten-Monopol zweifelhaft sei. Statt, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, Wettleidenschaft und Wettsucht zu bekämpfen, bewerbe der staatliche Wettanbieter Oddset weiterhin öffentlich seine Angebote.
Bielefelds Rechtsdezernent Rainer Ludwig zeigte sich vom Mindener Beschluss »nicht überrascht«. Er verwies auf die bundesweit völlig ungeklärte Rechtslage in puncto private Sportwetten und forderte endlich Rechtssicherheit in allen 16 Bundesländern. Der enorme sechsstellige Streitwert im DSC-Verfahren habe für die Stadt ein »unkalkulierbares finanzielles Risiko« bedeutet.

Artikel vom 19.10.2006