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Gaspreis-Urteil
verzögert sich

»Rebellen« hoffen auf OLG Düsseldorf

Von Dietmar Kemper
Dortmund/Paderborn (WB). Ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Gaspreis-Erhöhungen von E.ON Westfalen Weser fällt frühestens im Frühjahr oder Sommer 2007. Formaljuristische Fragen ziehen das Verfahren in die Länge.

Die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Dortmund fällte gestern ein Zwischenurteil: Demnach ist sie für die Klage von E.ON gegen die »Gaspreisrebellen« zuständig, weil es sich um Kartellrecht handele und Westfalen zum Verantwortungsbereich gehöre. »Zwischenurteile sind selten; sie dienen dazu, die Frage der Zuständigkeit für einen Fall abschließend zu klären«, erklärte Gerichtssprecherin Annedore Flüchter. Auf die Frage, ob die Zahlungsansprüche von E.ON begründet seien, habe das Zwischenurteil keinen Einfluss. Annedore Flüchter: »In der Sache sind wir keinen Schritt weiter.«
Reinhard Weeg, der Anwalt der E.ON-Kunden, die die Gaspreis-Erhöhung zum 1. Oktober 2004 nicht akzeptieren, kündigte gestern gegenüber dieser Zeitung an: »Wir gehen in die Berufung.« Damit würde sich als nächstes das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage der Zuständigkeit für das Verfahren befassen müssen.
Die E.ON-Gegner möchten, dass der Prozess vor dem Landgericht Paderborn stattfindet. »Wenn schon das Landgericht angerufen wird, dann bitte das örtliche in Paderborn«, sagte Weeg. Dortmund sei die falsche Adresse, weil es sich um eine »ganz normale Zahlungsklage und nicht um kartellrechtliche Ansprüche handelt«. Weeg beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2005, wonach kartellrechtliche Fragen keine Rolle spielten, wenn sich ein Kunde bei Zahlungsklagen auf den Paragrafen 315 Bürgerliches Gesetzbuch beruft. Nach diesem ParagrafÊist eine Preiserhöhung für leitungsgebundene Energien in einem laufenden Vertrag nur dann zulässig, wenn die Gründe der Preiserhöhung plausibel und nachvollziehbar sind. »Wir erwarten, dass das OLG seine Rechtsprechung bestätigt«, sagte der Rechtsanwalt aus Rheda-Wiedenbrück.
Die E.ON-Tochter Westfalen Weser fordert von den Kunden insgesamt Nachzahlungen von etwa 5000 Euro. Schätzungsweise 6000 Kunden zahlen die Erhöhung entweder gar nicht oder nur unter Vorbehalt und begründen dies mit der angeblich undurchsichtigen Preispolitik des Versorgers. Mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorfs darüber, welches Gericht denn nun den Prozess führen darf, rechnet Weeg im 1. Quartal 2007. E.ON Westfalen Weser kann das gestrige Zwischenurteil als Erfolg verbuchen, weil es das Landgericht Dortmund für die richtige Stelle hält. Vorsorglich stellte der Versorger dennoch einen Verweisungsantrag. Für den Fall, dass Dortmund doch als nicht zuständig erklärt wird, solle das Verfahren nach Paderborn kommen.

Artikel vom 19.10.2006