19.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Keine Pfandpflicht
für Milchtüten


Hamm/Herford (dpa). Milchtüten fallen nicht unter die Pfandpflicht der Verpackungsverordnung. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Berufungsklage der Wettbewerbszentrale gegen unlauteren Wettbewerb (Bad Homburg) gegen die Humana Milchunion (Everswinkel/Herford) zurückgewiesen. Die Wettbewerbszentrale hatte Humana vorgeworfen, sie erhebe auf Einwegverpackungen für Milch und Mischgetränke kein Pfand und habe dadurch Vorteile.

Artikel vom 19.10.2006