Hamm/Herford (dpa). Milchtüten fallen nicht unter die Pfandpflicht der Verpackungsverordnung. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Berufungsklage der Wettbewerbszentrale gegen unlauteren Wettbewerb (Bad Homburg) gegen die Humana Milchunion (Everswinkel/Herford) zurückgewiesen. Die Wettbewerbszentrale hatte Humana vorgeworfen, sie erhebe auf Einwegverpackungen für Milch und Mischgetränke kein Pfand und habe dadurch Vorteile.