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Frau gestürzt:
Kreis verurteilt


Bielefeld (WB/uko). 5600 Euro muss der Kreis Minden-Lübbecke für den folgenschweren Sturz einer Seniorin zahlen. Der 73-jährigen Frau war die Absenkung an einem Gehweg zum Verhängnis geworden.
Auf dem Heimweg von einer Familienfeier passierte es im September 2003: Herta K. (Name geändert) trat abends in eine fünf Zentimeter tiefe Mulde im Asphalt. Die Frau brach sich den linken Oberschenkelhalsknochen. Sie klagt noch heute über Schmerzen im Knie und an der Hüfte, das Bein ist nach der Operation einen Zentimeter zu kurz.
Ihrer Klage gegen den Kreis Minden-Lübbecke gab das Landgericht Bielefeld jetzt statt. Zwar stand neben der Unfallstelle eine Laterne, doch ausgeleuchtet war der Ort des Geschehens im Dunkeln nicht. Außerdem, so Richter Jochen Geue, sei ein Niveau-Unterschied von mehr als einem Zentimeter auf Geh- und Fußwegen nicht tolerierbar. Der Kreis habe die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Az. 8 O 265/04

Artikel vom 19.10.2006