19.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bünemann sieht keinen
Grund für Amtsverzicht

Lippes Partyaffäre: Gutachter hält Abwahl für zulässig

Von Christian Althoff
Detmold (WB). In der Partyaffäre sieht der Vorsteher des Landesverbandes Lippe keinen Anlass, sein Amt ruhen zu lassen - trotz Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch das NRW-Innenministerium.
Joachim Bünemann

Seine Entscheidung, weiterhin den Landesverband mit 198 Mitarbeitern zu leiten, wollte Joachim Bünemann (54, SPD) gestern allerdings nicht begründen. Wie berichtet, hatte das Innenministerium am Montag ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet, gegen den bereits die Staatsanwaltschaft wegen Untreue und Vorteilsnahme ermittelt. Bünemann hatte 2001 die Kosten für das Hochzeitsessen seiner Tochter (5000 Mark) und ein Jahr später die Kosten für seine 50. Geburtstagsfeier (1592,50 Euro) über den Landesverband abgerechnet. Erst nachdem dies im September öffentlich bekanntgeworden war, hatte er die Rechnungen mit eigenem Geld beglichen.
Die CDU-Fraktion will heute beschließen, in einer Sondersitzung der Verbandsversammlung die Abwahl Bünemanns zu beantragen - ebenso wie die Grünen. Die beiden Fraktionen haben eine Stimme mehr als die SPD, doch ist die Abwahl rechtlich umstritten. Denn im Landesverbandsgesetz ist nur geregelt, wie der Vorsteher gewählt wird - von einer Abwahl ist dort keine Rede. Die CDU hat deshalb einen renommierten Verwaltungsjuristen befragt. Der kommt in seinem Gutachten, das der Fraktion heute vorgestellt wird, zu dem Schluss, dass eine Abwahl Bünemanns trotz fehlender Regelung möglich ist.
Die Partyaffäre war bekanntgeworden, nachdem der frühere Geschäftsführer der verbandseigenen Hotel- und Gaststätten-Betriebsgesellschaft (HoGaBe), Wilhelm Redecker aus Blomberg, ausgepackt hatte. Er hatte ausgesagt, von Bünemann aufgefordert worden zu sein, das Hochzeitsessen »anders« zu verbuchen. Zum Motiv Redeckers, nach Jahren an die Öffentlichkeit zu gehen, sagte dessen Anwalt Johann Wegener (Bielefeld): »Mein Mandant betrachtet die HoGaBe mit ihren zwei Hotels als sein Lebenswerk.« Als er nach zwei Jahrzehnten aus Gesundheitsgründen ausgeschieden sei, habe der Landesverband ihn mit einem Beratervertrag weiter an die HoGaBe gebunden und damit der Konkurrenz vorenthalten, doch sei eine echte Beratung offenbar nicht erwünscht gewesen. Wegener: »Mein Mandant hatte den Eindruck, dass sein Lebenswerk wie eine Klitsche heruntergewirtschaftet wird und wollte nicht tatenlos zusehen. Deshalb hat er die Missstände beim Namen genannt - auch wenn er sich so selbst belastet hat.« Seite 4: Kommentar

Artikel vom 19.10.2006