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Bundesgerichtshof
zu Renovierungen


Karlsruhe (dpa). Die so genannten Abgeltungsklauseln für die Renovierung von Mietwohnungen vor dem frühzeitigen Auszug sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam. Durch die Regelungen, die sich bislang an »starren« Fristen und Prozentsätzen ausrichten, werde der Mieter unangemessen benachteiligt, urteilten die Karlsruher Richter gestern. AZ: VIII ZR 52/06

Artikel vom 19.10.2006