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Urteil nach Tod
Jessicas bestätigt


Hamburg/Karlsruhe (dpa). Die Eltern der im Vorjahr in Hamburg qualvoll verhungerten Jessica (7) müssen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen verbüßen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der BGH hat die Revision der Eltern gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg als unbegründet verworfen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig.

Artikel vom 18.10.2006