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Todesschüsse: zwölf Jahre Haft gefordert


Bielefeld (WB/uko). Die tödlichen Schüsse auf einen Türken aus Minden soll ein Verwandter mit zwölf Jahren Haft büßen. Diese Strafe wegen Totschlags hat gestern Staatsanwalt Klaus Metzler vor dem Schwurgericht des Landgerichts Bielefeld gefordert.
Zu der blutigen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer türkisch-libanesischen Großfamilie war es bereits am 6. September 2004 gekommen. Die Ursprünge blieben auch im Prozess im Dunkeln. Angeblich soll die Fehde wegen zweier untreuer Ehefrauen des Clans begonnen haben. Am Tattag hatte der in Gifhorn lebende Türke Sükrü Y. (50) in den Streit eingegriffen und mit drei Schüssen das Familienoberhaupt Bahjat A. (52) erschossen. Y. floh in die Türkei, stellte sich nach einer europaweiten Fahndung im Dezember 2005 der deutschen Polizei.
Der Staatsanwalt verneinte gestern einen sogenannten »Ehrenmord«, weil letztlich auch das ursprünglich angenommene Mordmerkmal des »niederen Beweggrundes« nicht bewiesen werden könne. Der Angeklagte soll demnach nur wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - ein weiteres Familienmitglied war ebenfalls durch einen Schuss verletzt worden - verurteilt werden. Die Nebenklage forderte indes wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil soll am 26. Oktober verkündet werden.

Artikel vom 18.10.2006