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. . . der Bundesrat, der am Freitag überraschend eine Verordnung der Europäischen Kommission für kindergesicherte Feuerzeuge abgelehnt hat. Die Mehrheit der Länder störte sich an dem festgelegten bürokratischen Verfahren. Kritisiert wurden die detailliert vorgeschriebenen Testvorschriften. Danach muss eine Prüfgruppe mit 100 Kindern ein Feuerzeug testen. Die Kinder dürfen nicht älter als 51 Monate sein. Die Tests müssen an mindestens fünf verschiedenen Orten durchgeführt werden. Sogar der Stühlchenabstand von 15 Zentimetern sei ebenfalls definiert.

Artikel vom 14.10.2006