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Polizistenprozess: erste
Zweifel an Schuldfrage

Das Urteil wird erst Ende November erwartet

Bielefeld (WB/hz). Das Urteil im Landgerichtsprozess gegen zwei Bielefelder Polizisten wird frühestens am 22. November erwartet. Grund ist die schwere Erkrankung des mutmaßlichen Opfers der Beamten - der 35-Jährige liegt in einer Klinik und ist nach wie vor nicht vernehmungsfähig.

Wie berichtet, stehen die Kommissare Ralf K. (39) und Mike S. (34) zum zweiten Mal vor der Justiz. Das Duo soll am 20. Mai 2005 in der Bielefelder Innenstadt den 35-jährigen Michael D. grundlos in der Fußgängerzone verprügelt und schwer verletzt haben.
Der Elitepolizist von den Spezialeinheiten und der Ordnungshüter von der Einsatzhundertschaft bestreiten die Vorwürfe von Oberstaatsanwalt Rainer Kahnert vehement und hatten Berufung gegen die Entscheidung aus der 1. Instanz eingelegt.
Am 7. Februar dieses Jahres waren die Polizisten von einem Schöffengericht wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu je 15 Monaten Bewährungsstrafe sowie Geldbußen verurteilt worden. Wäre dieser Richterspruch rechtskräftig geworden, hätten Ralf K. und Mike S. sowohl Beamtenstatus als auch Arbeitsplätze verloren.
Beim zweiten Prozess vor dem Landgericht Bielefeld ist es Verteidiger Dr. Holger Rostek inzwischen gelungen, Zweifel an der Geschichte von zwei grundlos prügelnden Polizisten zu wecken. So hat eine Tatzeugin, die das Geschehen am frühen Morgen des 20. Mai 2005 von einem Taxi aus beobachtet hatte, die Notwehrversion der Angeklagten bestätigt. Das Opfer Michael D. sei mehrfach mit erhobenen Fäusten auf Kommissar Mike S. zugelaufen, erklärte die 35-Jährige vor Gericht.
Auch ist nicht unumstritten, ob Opfer Michael D. so schwer verletzt war, wie er erst Wochen nach der Prügelei angegeben hatte. Ein Polizist, der neutraler Beobachter war, konnte sich an aufgeplatzte Lippen, Prellungen und Blutergüsse bei Michael D. nicht erinnern.

Artikel vom 14.10.2006