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Motassadeq: Neuauflage

Bundesgerichtshof rügt fehlerhaftes Urteil


Karlsruhe (dpa). Der Prozess gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir El Motassadeq wird wahrscheinlich ein weiteres Mal neu aufgerollt. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bei der Verurteilung des 32-jährigen Marokkaners, der die Hamburger Selbstmordpiloten des 11. September 2001 um Mohammed Atta unterstützt haben soll, ein eklatanter juristischer Fehler unterlaufen. Das OLG hätte nach seinen eigenen Feststellungen Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen verurteilen müssen, machte das Gericht gestern deutlich.
Motassadeq wusste laut OLG zwar nicht genau, welches Ausmaß die Anschläge des 11. September 2001 haben sollten, sagte der Vorsitzende des 3. Strafsenats, Klaus Tolksdorf, gestern zum Auftakt der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Allerdings sei der Marokkaner von November 1999 an eingeweiht gewesen, dass Selbstmordanschläge mit Flugzeugen geplant gewesen seien. Damit habe sein Vorsatz zumindest den Mord an den Passagieren umfasst. Die Dimension des Anschlags spiele für die Strafbarkeit der Beihilfe keine Rolle.
Das Urteil im Revisionsprozess wird am 16. November verkündet.

Artikel vom 13.10.2006