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EU-Recht gebrochen


Die Europäische Union geht wegen der Auftragsvergabe bei den Kölner Messehallen rechtlich gegen Deutschland vor. Die Stadt Köln habe dabei EU-Recht gebrochen, hat die EU-Kommission entschieden. Der Vertrag für den Bau von vier Messehallen und weiteren Gebäuden sei von der Stadt Köln nicht EU-weit ausgeschrieben worden. Wegen der Vergabe des Messeauftrags ermittelt bereits die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Oberbürgermeister Fritz Schramma wegen des Verdachts der Untreue

Artikel vom 13.10.2006