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Nebentätigkeit

Richter nicht zu beneiden


Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof weiß, wovon er spricht. Er beneidet seine ehemaligen Kollegen nicht, die entscheiden sollen, ob Abgeordnete ihre Einkünfte offenlegen müssen oder nicht. Wenn es nach des Volkes Stimme geht, ist die Entscheidung klar. 90 Prozent sind für eine Offenlegung.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Friedrich Merz, einer der Kläger, hat sicherlich recht, wenn er davon spricht, dass hier ein Voyeurismus befriedigt werden soll. Auf der anderen Seite aber muss sich Merz auch fragen lassen, ob er bei stolzen 18 Nebentätigkeiten noch den Auftrag des Wählers erfüllen kann. Niemand will den Abgeordneten eine Nebentätigkeit verbieten, doch die Höhe der Einkünfte sagt schon viel darüber aus, ob das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit steht.
Die Argumentation der Kläger ist nachvollziehbar, dass bei einer Offenlegung noch mehr Freiberufler und Unternehmer abgeschreckt würden. In der Tat will niemand, dass sich nur noch Beamte, Studienabbrecher und Berufspolitiker im Parlament tummeln. Schon heute gelten weit mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten als reine Politprofis. Dieser Trend muss gestoppt werden. Doch andererseits muss das Mandat die zentrale Aufgabe bleiben. Da sind aber schon manches Mal Zweifel angebracht. Wie sagte doch Kirchhof: Er beneidet die Richter nicht. Dirk Schröder

Artikel vom 12.10.2006