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Pit Bull Terrier muss an die Leine

Verwaltungsgericht Minden sieht Gefährlichkeit als erwiesen an


Von Horst-H. Griepenstroh
Hüllhorst (WB). Helmut muss auch künftig einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, wenn er Gassi geht. Helmut ist ein sechs Jahre alter Pit Bull Terrier. Seine Halterin Monika Holdack aus Hüllhorst (Kreis Minden-Lübbecke) hatte sich gegen den vom Gesetzgeber auferlegten Leinen- und Maulkorbzwang gewehrt und begehrte gestern vor dem Mindener Verwaltungsgericht eine Befreiung.
Dazu jedoch ist es erforderlich, dass der Halter die Harmlosigkeit dieses im Landeshundegesetz als gefährlich eingestuften Tieres nachweist. Ein entsprechendes Gutachten wurde bereis vor anderthalb Jahren erstellt und war nun Gegenstand der Verhandlung vor dem Mindener Verwaltungsgericht. Und darin war der aus Bielefeld stammende Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass es in einigen Bereichen an Gehorsam mangele und der Hund zumindest in einer ganz bestimmten Situation tendenziell eine drohende Haltung angenommen habe, woraus eine Beißabsicht erkennbar gewesen sei. Diese Gebärden hatte Helmut im Test gegenüber einem mit Mantel und Hut bekleideten Mann gezeigt, der den Hund mit einem Stock bedrohte.
Der Vertreter der Verteidigung bezeichnete dieses Verhalten zwar als hunde- und nicht rassetypisch, Richter Hans-Jürgen Höfelmeier jedoch sah die Ungefährlichkeit des Hundes nicht als nachgewiesen an und lehnte den Antrag ab. Die 51-jährige Halterin kann den Test noch einmal wiederholen lassen.

Artikel vom 12.10.2006