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Vorsorge gegen Verwahrlosung

Kriminologe will Kinderarztbesuch als Pflicht - Verdachtsfälle melden


Wiesbaden (dpa). Als Reaktion auf die Fälle von vernachlässigten Kindern hat der Kriminologe Rudolf Egg gefordert, medizinische Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich vorzuschreiben.
Die Kinderärzte müssten nicht zum verlängerten Arm der Staatsanwaltschaft gemacht werden, seien auf der anderen Seite aber verpflichtet, die Gesundheit der Kinder zu schützen, sagte der Leiter der Kriminologischen Zentralstelle von Bund und Ländern in Wiesbaden.
»Die ärztliche Schweigepflicht hat ihre Grenzen, das ist medizinrechtlich längst geklärt«, sagte Egg. Bei einer Untersuchungspflicht hätten zudem die Jugendämter einen Ansatzpunkt, möglichen Fällen im Verborgenen auf die Spur zu kommen. Die Ärzte müssten bei Verdachtsmomenten nachfragen. Ebenso in der Pflicht seien Lehrer und Betreuer in den Kindergärten.
Die Jugendämter seien im Kampf um das Kindeswohl in einer schwierigen Situation, da Familie und die eigene Wohnung hoch geschützte Rechtsgüter sind. »Bekannt werden nur die Fehler«, beschrieb der Kriminologe. Die Ämter seien aber verpflichtet, etwaigen Hinweisen konsequent nachzugehen.
Neben der körperlichen Verwahrlosung und Vernachlässigung gebe es nach seiner Beobachtung zunehmend Fälle von psychisch und sozial isolierten Kindern. »Die haben zwar genug Essen und Kleidung, erfahren in ihren Familien aber sonst keine Zuwendung.

Artikel vom 12.10.2006