11.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Strunkmann-Meister muss
9000 Euro Strafe zahlen

Landgericht fällt Entscheidung im Berufungsverfahren

Bielefeld (hz). Der ehemalige Traditionsunternehmer und Ex-Ratsherr Axel Strunkmann-Meister ist gestern zum zweiten Mal wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen verurteilt worden. Die 14. Kleine Strafkammer verhängte im Berufungsverfahren gegen den 63-Jährigen eine Geldstrafe von 9000 Euro.

Damit folgte die Kammer um den Vorsitzenden Richter Heinz Gaßmann genau dem Antrag von Staatsanwalt Frank Gliniars. Der Vertreter der Anklage hatte, wie im WESTFALEN-BLATT vom 6. Oktober berichtet, gegen Strunkmann-Meister 180 Tagessätze zu je 50 Euro gefordert.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Gaßmann noch einmal ausdrücklich fest, dass die Kleine Strafkammer den Tatbestand der Insolvenzverschleppung bejaht habe. Strunkmann-Meister habe für seine Traditionsfirma AS Heimtextilien GmbH & Co. KG spätestens am 25. Mai 1999 feststellen müssen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig sei und entsprechend Insolvenz anmelden müssen. Das sei jedoch erst gut drei Monate später geschehen.
Gaßmann: »Erste Hinweise, dass die Firma überschuldet war, gab es bereits im Jahr 1996.« Die Kammer habe bei ihrer Urteilsfindung »überhaupt keine Zweifel« gehabt, dass spätestens am 25. Mai 1999 Strunkmann-Meisters Betrieb zahlungsunfähig gewesen sei. Denn vor diesem Stichtag seien 43 Pfändungsversuche des Gerichtsvollziehers erfolglos geblieben.
Von den 33 Anklagevorwürfen, Beiträge zur Krankenversicherung der Arbeitnehmer an vier Krankenkassen nicht abgeführt zu haben, hatte die Strafkammer 20 Punkte auf entsprechenden Antrag von Staatsanwalt Gliniars eingestellt. Zum einen habe Strunkmann-Meister die Beiträge teilweise nachgezahlt, zum anderen sei das von den Kassen gelieferte Zahlenmaterial derart unsicher gewesen, dass man es im Prozess nicht habe verwenden können, sagte Richter Gaßmann zur Begründung. So belaufe sich der Gesamtschaden letztlich auf 34 713 Euro.
Die Strafkammer hielt dem Angeklagten neben der überlangen sechsjährigen Verfahrensdauer zugute, dass er nicht vorbestraft ist. Allerdings schätzte das Gericht Strunkmann-Meisters Monatseinkommen auf mindestens 1500 Euro und damit höher als von ihm genannt. Den angegebenen Verdienst von 325 Euro nahm man dem 63-Jährigen, der jetzt im Unternehmen seiner Frau beschäftigt ist, nicht ab.
Das Urteil, das den Schuldspruch aus erster Instanz vom 4. Juni 2004 um 4000 Euro übersteigt, ist noch nicht rechtskräftig. Strunkmann-Meisters Verteidiger Mirko Roßkamp erklärte, dass man die Möglichkeit der Revision »in aller Ruhe eine Nacht überschlafen« werde.

Artikel vom 11.10.2006