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Kostenlose Werbung nicht zulässig

Markt-Organisatorinnen enttäuscht - Plakatieren nur durch Fachfirma


Jöllenbeck (-er). Fünf Jahre lang durften Bettina Kansteiner und Ulrike Brünger für den Kunstgewerbemarkt werben, indem sie Plakate im öffentlichen Raum platzierten. In Jöllenbeck und in benachbarten Kommunen luden DIN-A-3-Plakate mit dem Hofmotiv und dem Pferdewagen zum Marktwochenende ein. Im Vorfeld der sechsten Veranstaltung wurden die beiden Organisatorinnen nun aufgefordert, ihre Werbung zu entfernen.
Im benachbarten Werther managt - ebenso wie in Bielefeld - die Medien GmbH Ströer das Plakatieren im Zusammenhang mit kommerziellen Veranstaltungen. Es gibt entsprechende Verträge mit den Kommunen - in Bielefeld schon seit Jahren. Bislang war Ströer allerdings nicht gegen die »Konkurrenz« vorgegangen.
Die Stadt will mit dieser Regelung erreichen, dass wildes Plakatieren verhindert wird und optisch ein einheitliches Bild entsteht. An Laternenmasten werden deshalb Klapprahmen aus Metall angebracht. Kommerzielle Veranstalter, die diese nutzen wollen, müssen ein bestimmtes Plakatformat einhalten und pro Blatt und Tag einen Obolus entrichten. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Vereine, die ihre Konzerte und Feste plakatieren dürfen.
Bettina Kansteiner ist enttäuscht, dass sie für die Plakatwerbung bezahlen soll. Schließlich nehme sie keinen Eintritt, und die Tombola sei für einen guten Zweck. Aus Sicht der Ordnungsbehörde handelt es sich jedoch um einen - ordnungsgemäß genehmigten - Markt mit kommerzieller Prägung.

Artikel vom 11.10.2006