Münster (dpa). Der Bund muss für die psychische Betreuung eines Lokführers aufkommen, der mehrere tödliche Dienstunfälle nicht verkraftet. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden (Az.: 11 K 2651/04). Das Bundeseisenbahnvermögen (Bonn) habe die Kosten für eine Heilkur sowie für seelische Betreuung zu übernehmen. Der Mann aus Steinfurt überfuhr 1975 auf dem Weg vom Dienst nach Hause eine Frau, die sich vor sein Auto geworfen hatte. 1993 und 1996 tötete er als Lokführer zwei Menschen, die sich auf die Schienen gelegt hatten. Hinzu kamen weitere Unfälle mit Reisenden und Passanten, als er im Führerstand saß.