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EEG

Das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesrepublik ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin sagte: »Das neue EEG bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von zehn Milliarden Euro in Deutschland geführt hat. Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik.«
Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, was für Kosteneffizienz der erneuerbaren Energien sorgt. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert.
2005 belief sich die Subvention des EEG (Wind, Solar, Bio, etc.) auf 4,5 Milliarden Euro. Dem stünde auf der Einnahmeseite der Wert des erzeugten Stroms in Höhe von 2,5 Milliarden Euro gegenüber. Unterm Strich bleibt eine Subvention von zwei Milliarden Euro, davon 900000 Euro für die Windenergie.

Artikel vom 10.10.2006