Karlsruhe (dpa). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf eine Razzia nur noch von einem Ermittlungsrichter angeordnet werden. Die Verfassungsrichter hoben damit einen Durchsuchungsbeschluss der Münchener Staatsanwaltschaft auf, die wegen Gefahr im Verzug selbst eine Durchsuchung angeordnet hatte. Az: 2 BvR 876/06, 1141/05 u. 1219/05