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14 Jahre ohne Urteil

Klage nach Airbus-Absturz in Straßburg 1992


Straßburg (dpa). Die Angehörigen der Opfer des Airbus-Absturzes vor mehr als 14 Jahren bei Straßburg mit 87 Toten sind mit einer Klage über schleppende Justizermittlungen gescheitert. Das Gericht in Straßburg wies die Beschwerde der Vereinigung der Opferangehörigen (ECHO) gegen den französischen Staat ab. Es habe in diesem komplizierten Verfahren keine Funktionsstörung der Justiz gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der Sprecher von ECHO, Alvaro Rendon, will Berufung gegen das Urteil einlegen. ECHO hatte 1,5 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine weitere Klage wegen überlanger Verfahrensdauer anhängig. ECHO hat dort 14 Millionen Euro Entschädigung verlangt.
Nach Überzeugung von ECHO waren zwei Jahre nach der Katastrophe die Ursachen des Unglücks klar. Mehr als ein Dutzend zusätzliche Gutachten und Gegengutachten in den folgenden zwölf Jahre seien Zeitverschwendung gewesen. Das Straßburger Gericht kam zu gegenteiligem Ergebnis. »Die Gutachten dienten allein dazu, die komplexen Ursachen zu klären und die wirklichen Verantwortlichen zu finden«. In der Urteilsbegründung heißt es auch: »Das Verfahren war zweifellos sehr lang und hat das Leid der Opferangehörigen bei ihrer berechtigten Forderung nach Klärung der wahren Ursachen verlängert«.
Bei der Katastrophe am 20. Januar 1992 war ein Airbus A320 kurz vor der Landung gegen einen Berghang geprallt. Auch acht Deutsche starben. Neun Menschen überlebten. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 10.10.2006