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Streit um Wettbüros vor EU-Gericht


Von Friedhelm Peiter
Bielefeld (WB). Der Rechtsstreit um die Schließung privater Wettbüros wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das hat der Bielefelder Rechtsanwalt Jusuf Kartal erklärt, der 500 Betreiber privater Wettbüros in Deutschland vertritt.
Nach unterschiedlichen Beschlüssen über die Zulässigkeit der Schließungen hatte hat das Verwaltungsgericht Köln dem EuGH die Frage vorgelegt, ob nationale Gerichte befugt sind, Sportwettenanbietern, die mit einer europäischen Lizenz arbeiten, den Betrieb zu untersagen. Ausgangspunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem das staatliche Sportwettenmonopol verfassungswidrig ist. Begründung: Ein Wettmonopol sei nur gerechtfertigt, wenn es der Bekämpfung der Spielsucht diene. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2007 eine Neufassung vorlegen.
Laut Jusuf Kartal wird sich der EuGH im November mit dem Fall eines Wettanbieters aus Italien beschäftigen. In diesem Verfahren hat der EuGH-Generalanwalt in seinem Schlussantrag erklärt, dass alle Lizenzen europaweit gelten.
In 80 Prozent der Fälle folgt das Gericht dem Antrag des Generalanwalts. Sollte der EuGH in diesem Fall für die privaten Wettanbieter entscheiden, würde das Kölner Verfahren wohl im gleichen Sinne entschieden.

Artikel vom 07.10.2006