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Der Steuerstaat greift zu

Knapp 140 Milliarden zusätzliche Einnahmen von 2007 bis 2010

Von Rolf Dressler
Berlin (WB). Der Steuerstaat langt zu, Bürger und Unternehmen zahlen: Auf 138,16 Milliarden Euro veranschlagt die große Koalition aus Union und SPD die zusätzlichen Einnahmen für die Jahre 2007 bis 2010.

Damit nimmt Schwarz-Rot mehr als die Hälfte dessen zurück, was die rot-grüne Vorgängerregierung als »größte Steuersenkungsreform aller Zeiten« gepriesen hatte. Genaue Aufschlüsse über die Etat-Kalkulationen lieferte auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion jetzt das von Peer Steinbrück geführte Finanzministerium. Aus der schriftlichen Antwort ist im Einzelnen zu ersehen, wie die bereits beschlossenen, teils kräftigen Steuererhöhungen sowie die diversen Kürzungen und Komplettstreichungen von Steuervergünstigungen zugunsten der Staatskasse zu Buche schlagen.
- Mit Abstand dickster Brocken ist die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007. Allein sie beschert dem Fiskus in den nächsten vier Jahren im Durchschnitt jeweils 22 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen, mithin nahezu 90 Milliarden.
- 1,7 Extra-Milliarden Euro jährlich wird die Erhöhung der Versicherungssteuer um drei Prozentpunkte ebenfalls zum Jahresanfang 2007 erbringen; überschlägig also nochmals mindestens 6,8 Milliarden Euro.
- Auf 8,5 bis knapp neun Milliarden wird sich die Kappung der sogenannten Berufspendler-Pauschale summieren; denn wer weniger als 20 Kilometer von der Wohnung bis an den Arbeitsplatz zurückzulegen hat, geht steuerlich künftig leer aus.
- Ein weiteres sattes Jahres-Plus von runden acht Milliarden Euro verbuchen die Steuerkassen von Bund, Bundesländern und Ge- meinden zudem, weil die Regierung der großen Koalition von CDU/CSU und SPD zahlreiche jener Vergünstigungen und (Verlust-)Abschreibungsmöglichkeiten gestutzt oder ganz gestrichen hat, die von der rot-grünen Vorgängerregierung Schröder/Fischer mit der Reform des Jahres 2000 eingeführt worden waren.
Und nicht zuletzt addieren sich auch scheinbar nur minder wichtige Einschränkungen und Streichungen zahlreicher anderer bisheriger Sondervergüngstigungen vor allem bei Privathaushalten zu weiteren Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe zugunsten der Staatskassen. So können zum Beispiel Steuerberatungskosten nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Der Sparerfreibetrag wurde nochmals niedriger ge- setzt. Und komplett gestrichen hat der Gesetzgeber die bisherigen Steuerfreibeträge für Geburts- und Heiratsbeihilfen sowie etwa auch für Abfindungen des Arbeitgebers beim Ausscheiden aus einem Betrieb.
Die vollständige tabellarische Gesamtübersicht der zusätzlichen Steuereinnahmen finden Sie auf
Seite 4: Leitartikel/Hintergrund

Artikel vom 07.10.2006