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Sony und BMG legen Berufung ein

Konzerne halten an ihrer Musikfusion fest - aktuelle Daten vorgelegt

Shakira gehört zu den Stars von Sony BMG.

Brüssel/Gütersloh (dpa). Die Eigentümer des Musikunternehmens Sony BMG haben Berufung gegen die Annullierung der Fusionsgenehmigung für die weltweit zweitgrößte Plattenfirma eingelegt. Ein EU-Gericht hatte die von der EU-Kommission 2004 erteilte wettbewerbsrechtliche Genehmigung für eine Fusion der Musiksparten der japanischen Sony- Gruppe und des Gütersloher Bertelsmann-Konzerns im Juli 2006 in erster Instanz für nichtig erklärt und ein neues Verfahren für notwendig befunden. Geklagt hatte der Verband unabhängiger Musiklabels, Impala.
Das erneute Genehmigungsverfahren läuft inzwischen. Beide Unternehmen würden dafür mit der EU-Kommission kooperieren und aktuelle Marktdaten sowie weitere angeforderte Informationen in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen, kündigte Bertelsmann an.
Impala glaubt, dass bei der Genehmigung im Juli 2004 von der EU-Kommission schwere Fehler begangen wurden. Insgesamt richtet sich der Verband gegen die zunehmende Konzentration des weltweiten Musikgeschäfts. Nach der Fusion von Sony BMG sind nur noch vier große Unternehmen auf dem Markt vertreten, die sich drei Viertel des Volumens teilen. Pläne für ein Zusammengehen der Unternehmen EMI und Warner Music wurden nach der Annullierung der Sony-BMG-Fusion auf Eis gelegt.
Sony BMG ist nach Universal Music das zweitgrößte Musikunternehmen der Welt. Es wird von dem früheren Bertelsmann-Manager Rolf Schmidt-Holtz geleitet.
Das Unternehmen hat im vergangenen Jahr etwa 3,5 Milliarden Euro umgesetzt.

Artikel vom 06.10.2006