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Soll Geldstrafe zahlen: Axel Strunkmann-Meister.

Der Staatsanwalt
fordert 9000 Euro

Prozess gegen Strunkmann-Meister

Bielefeld (hz). Der ehemalige Traditionsunternehmer und Ex-Ratsherr Axel Strunkmann-Meister steht zum 2. Mal wegen Insolvenzverschleppung und Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen vor Gericht.

Bei der seit gestern auf Betreiben beider Prozessparteien laufenden Berufungsverhandlung vor der 14. Kleinen Strafkammer des Landgerichtes - das Urteil soll nächsten Dienstag um 9 Uhr verkündet werden - forderte Staatsanwalt Frank Glinias eine deutlich höhere Geldstrafe gegen Strunkmann-Meister, als in der 1. Instanz verhängt worden war. Hatte das Amtsgericht beim Urteil am 4. Juli 2004 auf 5000 Euro Geldstrafe (250 Tagessätze) erkannt, sah der Staatsanwalt nun 9000 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze) für schuldangemessen an.
Verteidiger Mirko Roßkamp plädierte für seinen Mandanten, ehemaliger Geschäftsführer der Firma AS Heimtextilien GmbH & Co. KG, auf Freispruch. Der Rechtsanwalt kritisierte besonders die Länge des Verfahrens: »Gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze zieht sich ein Verfahren sechs Jahre lang hin.«
In der Tat datieren die Vorwürfe gegen Strunkmann-Meister, der beim gestrigen Prozess kein Wort zur Anklage sagte, aus den Jahren 1997 bis '99. Damals soll der heute 63-Jährige es versäumt haben, für sein überschuldetes Traditionsunternehmen rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Zudem blieb Strunkmann-Meister - er arbeitet nun als geringfügig Beschäftiger auf 325-Euro-Basis im Textilgeschäft seiner Frau - in der Endphase vier Krankenkassen die Arbeitnehmerbeiträge schuldig.
Spätestens Mitte der 90-er Jahre war die AS Heimtextilien GmbH & Co. KG, deren Geschichte bis in das Jahr 1832 zurück geht, ins Trudeln geraten. In der Zeit von 1993 bis '97 wurden laut Gerichtsakten Verluste von mehr als 4,2 Millionen Mark eingefahren, das Kapital der Gesellschaft von 1,6 Millionen Mark war damit längst aufgezehrt. Jahresabschlüsse wurden teilweise erst mit 17 Monaten Verspätung erstellt, laut Bericht des Insolvenzverwalters beliefen sich die nicht gesicherten Forderungen zum Schluss auf 6,579 Millionen Mark.
Spätestens Ende Mai 1999, so warf es Staatsanwalt Glinias dem Angeklagten vor, habe er erkennen müssen, dass seine Firma zahlungsunfähig sei. Doch statt vorschriftsmäßig noch im Frühjahr binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen, wurde das Verfahren erst im Herbst am 20. Oktober 1999 eröffnet. »Ich bin mir keiner Schuld bewusst«, lauteten gestern die letzten Worte des Angeklagten.

Artikel vom 06.10.2006